Allgemeine Geschäftsbedinungen
Gültig für Pidun Tech & Pidun Service
Stand: Januar 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Pidun Tech / Service – Nevio Pidun
(nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich Veranstaltungstechnik, insbesondere:
• technische Betreuung von Veranstaltungen
• Planung, Aufbau, Betrieb und Abbau von Ton- und Lichttechnik
(2) Zur Durchführung der Leistungen kann dem Kunden technisches Equipment zur Nutzung
überlassen werden. Eine eigenständige Vermietung ohne Betreuung erfolgt nur, wenn dies
ausdrücklich vereinbart ist. Das Equipment darf nur für die vereinbarte Veranstaltung genutzt
werden.
(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
§ 3 Vertragsabschluss
(1) Angebote sind freibleibend.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Annahme, Unterschrift oder Zahlung einer
vereinbarten Anzahlung.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich als Endpreise ohne Ausweis der Umsatzsteuer gemäß § 19
UStG (Kleinunternehmerregelung).
(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungserhalt fällig.
(3) Der Anbieter kann Vorkasse verlangen.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
§ 5 Durchführung der Veranstaltung
(1) Der Anbieter führt die technischen Leistungen nach den örtlichen Gegebenheiten und
technischen Möglichkeiten durch.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass:
• der Veranstaltungsort zugänglich ist
• eine geeignete Stromversorgung vorhanden ist
(3) Weisungen der Veranstaltungsstätte sind zu beachten.
(4) Änderungen im Ablauf oder in der Technik aufgrund unvorhersehbarer Umstände werden
dem Kunden umgehend mitgeteilt.
§ 6 Technik und Equipment
(1) Vom Anbieter eingesetztes oder bereitgestelltes Equipment bleibt Eigentum des Anbieters.
(2) Der Kunde haftet für Schäden am Equipment, die durch:
• unsachgemäße Nutzung
• Witterung
• Dritte
• mangelhafte Stromversorgung
entstehen, soweit diese nicht durch den Anbieter verursacht wurden.
(3) Das Equipment darf nicht verändert oder an Dritte weitergegeben werden.
§ 7 Haftung
(1) Der Anbieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Keine Haftung besteht für:
• Ausfälle durch höhere Gewalt
• behördliche Auflagen
• Lautstärkebeschränkungen
• Schäden durch Fremdequipment
(3) Die Haftung ist auf den Auftragswert begrenzt.
(4) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
§ 8 Mitwirkungspflichten / Gesetzliche Vorschriften
(1) Der Kunde sorgt für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften.
(2) Die Einholung der notwendigen Genehmigungen, Konzessionen, GEMA-Anmeldungen,
Bauabnahmen etc. sowie die Übernahme der Kosten liegt im Verantwortungsbereich des
Kunden.
(3) Der Anbieter stellt lediglich das vereinbarte Servicepersonal und Equipment zur
Verfügung. Eine Übernahme der Verantwortung für behördliche Vorschriften oder
Sicherheitsvorgaben erfolgt nicht.
(4) Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner während der Veranstaltung.
§ 9 Stornierung
(1) Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
(2) Es gelten folgende Stornokosten:
• bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30 %
• bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
• unter 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 %
(3) Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Anordnungen
entfällt die Pflicht zur Stornierung; bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet oder
auf einen Ersatztermin angerechnet.
§ 10 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung gespeichert und
nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Der Kunde hat jederzeit das
Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung seiner Daten.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, sofern zulässig.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die
unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Herzogenrath, im Januar 2026